Private Krankenversicherung Beitragsrückerstattung

Bei der Beitragsrückerstattung (BRE) der privaten Krankenversicherung handelt es sich um die teilweise Rückerstattung von gezahlten Versicherungsprämien, die Kunden mit entsprechenden Tarifvereinbarungen in Anspruch nehmen können.

Private Krankenversicherungen sind daran interessiert, ihre Kosten gerecht an die Versicherten weiterzugeben. Daher werden Versicherungsnehmer, die ihre Private Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen, mit Beitragsrückerstattungen, auch Beitragsrückgewehr genannt, belohnt.

In vielen Fällen lohnt sich die Vereinbarung einer Beitragsrückerstattung, steuerlich wirkt sich diese jedoch negativ aus.

Erfolgsunabhängige und die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung der PKV

In der Regel orientiert sich die Höhe der Beitragsrückerstattung BRE an dem Geschäftserfolg des Versicherers. Je höher dieser Geschäftserfolg ausfällt, desto höher ist auch die Beitragsrückerstattung, mit der Versicherungsnehmer rechnen können.

Damit hängt die Höhe der Beitragsrückgewehr nicht zuletzt von der finanziellen Ertragskraft der privaten Krankenversicherung ab. Aber auch unabhängig von der Ertragskraft bietet die Private Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung an, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Beitragsrückgewehr bei Leistungsfreiheit

Alternativ hierzu bieten immer mehr Krankenversicherer eine erfolgsunabhängige oder auch pauschale Beitragsrückerstattung. Sie wird betragsmäßig angegeben und wird gewährt, sofern Versicherungsnehmer innerhalb des Versicherungsjahres keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Vorsorgeuntersuchungen und Impftermine werden hiervon in der Regel ausgeschlossen. Mitunter wird im Versicherungsvertrag auch geregelt, dass die Höhe der Beitragsrückerstattung mit Zunahme der leistungsfreien Zeit ansteigt.

Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung erhalten Versicherungsnehmer so also einen Leistungsfreiheitsrabatt, der von Jahr zu Jahr ansteigt. So erhalten Versicherungsnehmer für ein leistungsfreies Jahr zum Beispiel eine Rückerstattung von drei Monatsbeiträgen, bei zwei leistungsfreien Jahren können dann schon bis zu sechs Monatsbeiträge rückerstattet werden.

Beitragsrückerstattung am Ende des Jahres prüfen

Aufgrund dieser hohen Beitragsrückerstattungen kann es durchaus sinnvoll sein, bei kleineren Behandlungen die Kosten privat zu finanzieren und anstelle dessen die Beitragsrückerstattung in Anspruch zu nehmen. Da Rechnungen für Krankenbehandlungen und Medikamente auch erst zum Jahresende eingereicht werden können, sollten Versicherungsnehmer anfallende Belege sammeln und dann zum Jahresende entscheiden, ob eine Weitergabe an die Versicherung vorgenommen oder die Beitragsrückerstattung genutzt wird.

Folgen der Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung

Mit Hilfe der Beitragsrückerstattung können die Kosten der privaten Krankenversicherung deutlich reduziert werden. Vor allem Arbeitnehmer profitieren hiervon, denn ihr Arbeitgeber beteiligt sich zwar an den monatlichen Versicherungskosten, hat aber keinen Anspruch auf eine eventuelle Beitragsrückerstattung. Diese steht Arbeitnehmern allein zu, weshalb diese Tarife besonders gefragt sind. Auch für Selbstständige und Freiberufler sowie für Beamte kann diese Vereinbarung eine gute Gelegenheit sein, die Versicherungskosten zu reduzieren und Geld zu sparen.

Steuerliche Behandlung der Beitragsrückerstattung

Zu beachten ist jedoch, dass eine Beitragsrückerstattung bei der Steuererklärung berücksichtigt werden muss. So gelten die Beiträge für die private Krankenversicherung zwar als Vorsorgeaufwendungen, erhaltene Beitragsrückerstattungen jedoch müssen hiermit verrechnet werden. Ansetzbar sind demnach nur die Nettobeiträge, für die dann auch entsprechende Steuerermäßigungen geltend gemacht werden können.

Auch in diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, die Beitragsrückerstattung bzw. die Steuerersparnis gegenüberzustellen und sich individuell zu entscheiden, welche Form in Anspruch genommen wird.