Private Krankenversicherung für Steuerberater Rechtsanwalt Vergleich & Test

Die meisten Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare sind Freiberufler und können sich daher jederzeit in der PKV versichern. Wer als Steuerberater oder Notar in einem Angestelltenverhältnis zu einem Arbeitgeber steht, ist dem Sozialgesetz unterworfen und kann nur dann in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sein Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.

Liegt das Jahreseinkommen angestellter Notare oder Steuerberater unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, sind sie in der GKV pflichtversichert. Zudem sollte bei der Wahl der PKV der Private Krankenversicherung Test u.a. der Stiftung Warentest beachtet werden.

Viele Steuerberater und Notare sind Mitglied in einem Berufsverband oder einer Standeskammer. Kammern und Verbände von Steuerberatern und Notaren haben die Möglichkeit, mit den Versicherern Gruppenverträge für ihre Mitglieder abzuschließen. Gruppentarife sind meist rabattiert und erheblich günstiger als ein einzeln abgeschlossener Vertrag. Auch angestellte Steuerberater und Notare können von den rabattierten Gruppentarifen profitieren, vorausgesetzt sie selbst oder die beschäftigende Kanzlei sind Mitglied einer Kammer oder eines Verbandes.

Private Krankenversicherung für Steuerberater Anwalt sinnvoll?

Freiberuflich tätige Steuerberater und Notare können wählen, ob sie sich privat krankenversichern oder als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert sein wollen. In der GKV erhalten auch freiwillig versicherte Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare, die den maximalen Beitragssatz zahlen, nur die standardisierten Basisleistungen und die medizinische Grundversorgung der GKV. Berufsgruppe und Beitragshöhe sind für die Leistungen in der GKV unerheblich. Alle GKV Versicherten haben Anspruch auf die gleiche Behandlung.

In der PKV ist dies ganz anders geregelt. Das Paket der Leistungen kann nach individuellen Erfordernissen und Bedürfnissen kombiniert werden. Wem ein einfacher Basisschutz ausreicht, kann Kosten bei der Prämie sparen. Wem seine Gesundheit viel wert ist, kann sich Leistungspakete mittlerer oder erstklassiger Qualität und von unterschiedlichem Umfang zusammenstellen. Höhere Leistungen implizieren in der Regel auch höhere Prämien. Da in der privaten Krankenversicherung die Beiträge vor allem in Abhängigkeit von Eintrittsalter und Gesundheitszustand berechnet wird, macht es Sinn als Steuerberater oder Notar so früh wie möglich der PKV beizutreten.

Die freiwillige Mitgliedschaft freiberuflicher Steuerberater und Notare in der GKV schließt im Unterschied zu Angestellten in der GKV kein Krankentagegeld mit ein. Ein privates Krankentagegeld müssen freiberuflicher Steuerberater und Notare in der GKV zusätzlich abschließen. Allerdings ist die Höhe des Krankentagegeldes in der GKV nach oben beschränkt und daher in vielen Fällen zur Deckung der laufenden Kosten bei Steuerberatern und Notaren nicht ausreichend.

Günstige Beiträge durch positive Risikoeinstufung

Für die Versicherer bilden Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater eine homogene Risikogruppe, die die Tarifgestaltung bestimmt. Dabei wird angenommen, dass Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater überwiegend im Sitzen arbeiten, sich keinen größeren Gefahren im Beruf aussetzen und aufgrund ihres Bildungsniveaus ein hohes Gesundheitsbewusstsein haben. Zudem sind Freiberufler statistisch gesehen seltener krank als Angestellte. Ausfallszeiten bei Freiberuflern sind sofort mit einem Einkommensverlust verbunden. Außerdem besteht das Risiko, Kunden oder Klienten an die Konkurrenz zu verlieren.

Krankenversicherung: Gruppenversicherung günstiger

Für Steuerberater und Notare ist der Abschluss einer PKV im Rahmen einer Gruppenversicherung, wenn sie Mitglied einer Kammer oder eines Verbandes sind, sicherlich die günstigste Variante eines hochwertigen privaten Krankenversicherungsschutzes. Selbstverständlich stehen auch freiberuflichen Steuerberatern und Notaren alle anderen passenden Einzeltarife der PKV offen.

Um sich im Gestrüpp der unzähligen PKV Tarife zu orientieren, empfiehlt es sich für Steuerberater Anwälte und Notare sich an den Testberichten und Testsiegern von Stiftung Warentest und Finanztest oder anderen PKV Testern zu orientieren. Der Private Krankenversicherung Test wird oftmals nach bestimmten Berufsgruppen wie Freiberufler, Selbständige, Angestellte, Beamte, etc. differenziert durchgeführt.