Krankentagegeldversicherung

Unter der Krankentagegeldversicherung versteht man eine private Zusatzversicherung, die sowohl von Selbstständigen wie auch von Freiberuflern, Beamten und Arbeitnehmern abgeschlossen werden kann. Diese kann mit der privaten Krankenversicherung, oder bei gesetzliche Versicherten als private Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Bei einer längeren Erkrankung ist es mit Hilfe dieser Zusatzversicherung möglich, das Einkommen abzusichern und Einkommensverluste durch ein Krankentagegeld in individueller Höhe auszugleichen. Vor allem für Selbständige und Freiberufler ist die Krankentagegeldversicherung sinnvoll und wichtig.

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Krankentagegeldversicherung: bei Krankheit Krankentagegeld

Mit einer Krankentagegeld Versicherung ist es möglich, im Krankheitsfall einen festgelegten Tagessatz zu erhalten, der dann an den Versicherten ausgezahlt wird. Dieser Tagessatz kann an das jeweilige Einkommen, das ausgeglichen werden soll, angepasst werden. Möglich ist eine Absicherung von 10-50 Euro pro Tag, abhängig vom aktuellen Einkommen, welches bei einem Abschluss berücksichtigt wird.

Dieses Geld kann dann, ebenso wie das eigentliche Einkommen, je nach Wunsch verwendet werden. Eine Zweckbindung, etwa für die Finanzierung von Arzt- oder Reha-Maßnahmen, gibt es nicht. Vielmehr dient dieses Geld der Absicherung der Lebenshaltungskosten, um Versicherten eine Genesung ohne finanzielle Sorgen zu ermöglichen.

Die Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall von ihrem Arbeitgeber über einen Zeitraum von sechs Wochen eine Lohnfortzahlung in Höhe von 100 Prozent des vorhandenen Einkommens. Im Anschluss daran wird das Krankengeld dann von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, und zwar in Höhe von 62-67 Prozent. Somit entstehen erst ab der siebten Krankheitswoche Lohneinbußen, die mit einer Krankentagegeld Versicherung ausgeglichen werden können.

Die Krankentagegeld Versicherung für Arbeitnehmer muss daher nicht ab dem ersten Tag der Erkrankung, sondern erst nach Ablauf von sechs Wochen leisten. Durch diese Zeitverzögerung ist das Krankentagegeld für Arbeitnehmer in der Regel deutlich günstiger als beispielsweise für Selbstständige, die ihre Absicherung deutlich früher benötigen.

Die Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler sind allein für ihr Einkommen verantwortlich. Da sie nicht abhängig beschäftigt sind, haben sie auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Können Selbstständige oder Freiberufler aufgrund einer längeren Erkrankung nicht mehr arbeiten, fällt sofort das komplette Einkommen weg. Ohne eine entsprechende Absicherung kann der Krankheitsfall somit zum finanziellen Risiko werden.

Karenzzeit und Höhe des Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung schützt Selbstständige und Freiberufler vor finanziellen Risiken und übernimmt ebenso wie bei Arbeitnehmern einen festen Tagessatz, der dann für die Lebenshaltung verwendet werden kann. Ab wann die Versicherung eintritt, kann hier bei Vertragsabschluss ganz individuell vereinbart werden. So ist es beispielsweise möglich, dass die Versicherung bereits ab dem ersten Krankheitstag leistet, dann jedoch sind vergleichsweise hohe Beiträge zu entrichten.

Besser ist es, das Krankentagegeld erst nach einer Karenzzeit von einer oder zwei Wochen zu vereinbaren, denn dann wird ein deutlich niedrigerer Beitrag fällig. Hier lohnt es sich, das eigene Vermögen zu überprüfen, um hiernach eine individuelle Absicherung zu vereinbaren.