Altersrückstellung Private Krankenversicherung

Altersrückstellungen werden von den privaten Krankenversicherungen gebildet, um den steigenden Kosten im Alter entgegenzuwirken. Die Bildung von derartigen Rückstellungen ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung auch im Alter weitgehend stabil und finanzierbar bleiben. Hierfür wird zum PKV Beitrag auch die Altersrückstellung berechnet.

Altersrückstellung für stabile Krankenversicherungsbeiträge

Im Alter haben viele Menschen mit verschiedene gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und müssen somit häufiger Arzt- und Krankenhausbehandlungen in Anspruch nehmen. Statistiken belegen, dass die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen vom 30. bis zum 80. Lebensjahr auf das Zehn- bis Zwölffache ansteigt. Demnach müssten sich auch die Versicherungskosten für ältere Versicherte entsprechend erhöhen.

Rückstellungen werden verzinst

Um dies zu vermeiden, berechnen die Krankenversicherer bereits in jungen Jahren Altersrückstellungen, die mit dem Versicherungsbeitrag entrichtet werden. Diese Gelder werden von den Versicherungsunternehmen am Kapitalmarkt angelegt und stehen dann im Alter zur Verfügung. Die Versicherungen müssen hierfür einen Zins von 3,5 Prozent leisten und eventuelle Zusatzeinnahmen zu 90 Prozent an die Versicherungsgemeinschaft abführen.

Altersrückstellungen in Höhe von 10 Prozent

Seit dem Jahr 2000 müssen Versicherungsnehmer ab dem 21. Lebensjahr zehn Prozent ihres Versicherungsbeitrages entsprechend entrichten. Durch gesetzliche Vorgaben ist natürlich gewährleistet, dass die Gelder zweckbestimmt angelegt und ohne Abzug für die Reduzierung der Versicherungsbeiträge im Alter eingesetzt werden. Ab dem 65. Lebensjahr dienen diese Reserven dann dazu, den Versicherungsbeitrag ( PKV Rechner Online ) stabil zu halten und die Finanzierung der PKV trotz Rentenbezugs zu gewährleisten.

Mitnahme der Altersrückstellungen bei Wechsel der PKV

Ob und in welchem Umfang Altersrückstellungen bei einem Vertragswechsel mitgenommen werden können, ist abhängig davon, ob Versicherungsnehmer innerhalb ihrer PKV wechseln oder sich an einen anderen Krankenversicherer wenden.

Wer innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft wechselt und den Tarif ändert, hat Anspruch auf die Mitnahme der vollen Altersrückstellungen. Ein solcher Wechsel wirkt sich also nicht negativ auf die vorhandenen Rückstellungen aus und ist daher durchaus zu empfehlen.

Kündigung der PKV nicht immer sinnvoll

Sollte die Versicherungsgesellschaft gewechselt werden, können Altersrückstellungen bei Verträgen, die nach 2009 abgeschlossen werden, nur noch in Höhe des Basistarifs mitgenommen werden. Bei älteren Verträge ist eine Mitnahme der Altersrückstellungen sogar oft ausgeschlossen. Es muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob Kündigung und Versicherungswechsel tatsächlich sinnvoll sind.

Bei jungen Versicherungsnehmern kann es durchaus ratsam sein, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln, um Kosten zu sparen. Bei älteren Versicherungsnehmern hingegen lohnt ein solcher Wechsel oft nicht, auch weil bei einem Neuabschluss das jeweilige Lebensalter zugrunde gelegt und auch Vorerkrankungen berücksichtigt werden.

Spezielle Alterssicherungs-Tarife: Beitragsentlastungstarife

Einige private Krankenversicherer bieten zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen auch spezielle Tarife, mit denen Versicherungsnehmer ihre Beiträge im Alter sogar senken können. Bei diesen Beitragsentlastungstarifen ist der Beitrag etwas höher, denn es werden höhere Rücklagen gebildet, die dann im Alter zur Beitragssenkung herangezogen werden können. Gerade für Menschen, die im Alter ein sinkendes Einkommen befürchten, können diese Tarife durchaus sinnvoll sein.