Private Krankenversicherung Höhe des Zuschuss vom Arbeitgeber
Der Arbeitgeberzuschuss für die Private Krankenversicherung in 2013: Jeder Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung erhält einen Zuschuss des Arbeitgebers zu seiner privaten Krankenversicherung. Ein Selbständiger erhält diesen Zuschuss nicht.
In der Regel haben Arbeitnehmer deshalb tendenziell die Möglichkeit, einen hochwertigen Versicherungsschutz auszuwählen, der zu einem gehobenen Beitrag führt, während Selbständige häufig darauf achten, den Beitrag niedrig zu halten, ist er doch vollständig aus eigener Tasche zu zahlen.
Zuschuss für die Private Krankenversicherung 2013
Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung 2013 ist in der Höhe begrenzt und wird wie in jedem Jahr mit der Beitragsbemessungsgrenze 2013 der gesetzlichen Krankenversicherung neu festgelegt. In einem Jahr, in dem die Beitragsbemessungsgrenze erhöht wurde, ergibt sich folglich auch ein höherer Zuschuss des Arbeitgebers. Er liegt im Jahr 2013 in der privaten Krankenversicherung bei maximal 287,44 Euro pro Monat.
Der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung resultiert aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Er beträgt im Jahr 2013 maximal 287,44 Euro im Monat und macht damit 7,3 Prozent von der geltenden Beitragsbemessungsgrenze 2013 in Höhe von 3.937,50 Euro aus. Auf den Arbeitnehmer entfällt ein Höchstbeitrag von 8,2 Prozent von 3.937,50 Euro und somit 322,88 Euro.
Private Krankenversicherung Zuschuss kann höher ausfallen
Hat ein Arbeitnehmer allerdings einen höheren Beitrag als 610,32 Euro im Monat für seine private Krankenversicherung zu zahlen, weil er sich für einen hochwertigen Versicherungsschutz entschieden hat oder weil Risikofaktoren einen gehobenen Beitrag verursacht haben, kann der Anteil des Arbeitnehmers im Zweifel weit über 322,88 Euro monatlich hinausgehen. Damit sind der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil für die private Krankenversicherung maßgeblich aus der gesetzlichen Krankenversicherung heraus festgelegt und begrenzt, siehe Krankenversicherung Beitragssatz 2013.
Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil an der KV 2013
Zu den Beiträgen für die eigentliche Krankenversicherung kommen noch die Kosten für die Pflegeversicherung hinzu. Ab Januar 2013 zahlt der Arbeitgeber maximal 1,025 Prozent der 3.937,50 Euro und damit pro Monat einen Höchstbeitrag von 40,36 Euro. Der gleiche Beitrag entfällt auf den Arbeitnehmer.
Anders als in der privaten Krankenversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Pflegeversicherung also die Beitragszahlung zu jeweils 50 Prozent auf, während in der Krankenversicherung von dem Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) ein um 0,9 Prozent höherer Anteil gezahlt wird als vom Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil).
PKV Zuschuss 2013 und die Selbstbeteiligung
Eine Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung verringert die Kosten für die PKV und bringt dem Versicherten günstigere Beiträge ein. Allerdings wird der Arbeitgeberzuschuss nur auf den tatsächlichen PKV Beitrag erstattet und nicht auf eine mögliche Selbstbeteiligung. Insofern reduziert sich der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung 2013, sollte im PKV Tarif eine Selbstbeteiligung vereinbart worden sein.