Tarifwechsel Private Krankenversicherung
In die private Krankenversicherung wechseln kann, wer als Angestellter ein Bruttoeinkommen bezieht, das über die Versicherungspflichtgrenze hinaus geht. Sie liegt im Jahr 2013 bei 4.3250 Euro pro Monat oder 52.200 Euro pro Jahr. Selbständige, Gewerbetreibende, Freiberufler und Beamte sind an diese Versicherungspflichtgrenze nicht gebunden, sie haben immer die Möglichkeit eines Wechsel in die private Krankenversicherung, auch in 2013 unabhängig ihres Einkommens. Wer bereits in der PKV versichert ist, kann 2013 nach ordentlicher Kündigung oder nach außerodentlicher Kündigung in Folge von Beitragserhöhung die Private Krankenversicherung wechseln.
Wechsel in die Private Krankenversicherung 2013 sinnvoll?
Doch in der Regel ist die private Krankenversicherung nur für gesunde Versicherte eine sinnvolle Option, die keine Familienmitglieder absichern müssen. Diese Versichertengruppe profitiert von individuell auf sie zugeschnittenen Beiträgen und Versicherungsleistungen, die nach ihren persönlichen Wünschen festgelegt werden. Von ebenso großer Bedeutung Wechsel innerhalb der PKV zu einem anderen Anbieter, weil man mit den Leistungen oder den Beiträgen seiner Gesellschaft nicht mehr zufrieden ist. Dieser „Private Krankenversicherung Wechsel“ ist sinvoll, wenn die bisherige PKV die Beiträge drastisch erhöht hat oder die Vertragsbedingungen zum Nachteil geändert hat.
Wartezeit für Private Krankenversicherung Wechsel verkürzt
Ein Arbeitnehmer, der zum Jahresende erstmals die geltende Versicherungspflichtgrenze überschreitet, kann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sein Einkommen nach dem Ermessen weiterhin in einer Größenordnung bleiben wird, dass die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Musste man vor wenigen Jahren die Versicherungspflichtgrenze noch dreimal hintereinander überschreiten, reicht nach der gegenwärtigen Gesetzgebung das erste Übertreffen dieser Grenze aus. Im Jahr 2013 und unter der aktuellen Regierung ist nicht daran gedacht, das zu ändern.
Gesunde Gutverdiener profitieren vom Wechsel in die PKV 2013
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung erscheint meist sinnvoll bei gesunden Versicherten, die keine Vorerkrankungen haben. Denn Risikozuschläge bei Vorerkrankungen könnten den Beitrag in die Höhe treiben. Wer Angehörige mit einer kostenfreien Familienversicherung abdecken will, ist ebenfalls ist der GKV besser untergebracht, denn eine Familienversicherung gibt es in der PKV nicht.
Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung eingeschränkt
Darf man sich allerdings zum Kreis der Privilegierten für die PKV zählen, kann man die Tarifleistung nach Wunsch beeinflussen. Ein günstiger Beitrag wird möglich sein, wenn man sich allenfalls für einen Grundschutz entscheidet, ein hochwertiger Schutz lässt dagegen den Beitrag steigen. Wissen muss man außerdem, dass der Rückweg in die GKV nur noch möglich ist, wenn das sozialversicherungspflichtige Entgelt wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Ab einem Alter von 55 Jahren ist diese Rückkehr fast immer ausgeschlossen, die meisten gesetzlichen Kassen lehnen sie dann grundsätzlich ab.
Kündigungsfrist und Kündigung
Für den Wechsel in die PKV gilt eine Kündigungsfrist der GKV von zwei Monaten, der Wechsel ist auch unterjährig möglich. Allerdings muss er nahtlos erfolgen, da die geltende Versicherungspflicht in der Krankenversicherung keine versicherungsfreie Zeit zulässt.
Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung in 2013
Auch bei einem Wechsel von einem privaten Krankenversicherer zum anderen, also ein Wechsel innerhalb der PKV, ist dieser nahtlose Übergang zu beachten. Die reguläre Kündigungsfrist liegt üblicherweise bei drei Monaten, sofern für den Vertrag keine Mindestlaufzeit abgeschlossen wurde. Erhebt der Versicherer eine Beitragserhöhung zum Jahresende, greift ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall hat der Versicherte auch mit dem Eintreffen der Beitragserhöhung noch die Möglichkeit, seine PKV zu kündigen und zu wechseln.
Altersrückstellungen beim PKV Wechsel
Allerdings will jeder Wechsel des privaten Krankenversicherers gut überlegt werden, denn in diesem Fall geht ein Teil der so wichtigen gebildeten Altersrückstellungen verloren, die im Alter für konstante Beiträge sorgen werden. Bevor ein Wechsel des Versicherers erwogen wird, sollte man also eine Tarifänderung ins Auge fassen und bei dem bisherigen Versicherer bleiben, damit alle Altersrückstellungen erhalten bleiben. Daran wird sich auch im Jahr 2013 nichts ändern.