Das ändert sich: Private Krankenversicherung 2015
Auch im neues Jahr 2015 gibt es neue Kennzahlen und Voraussetzungen für die Private Krankenversicherung (PKV). Mit der Reduzierung des Krankenkassen Beitragssatzes von 15,5 Prozent auf 14,4 Prozent ergeben sich neue Werte rund um die Private Krankenversicherung 2015.
Neben den Einkommensgrenzen dem Arbeitgeberzuschuss und der steuerlichen Berücksichtigung soll auch ein Überblick über die besten Privaten Krankenversicherungen im Test 2015 gegeben werden.
Hier ein Überblick über die Themen zur PKV 2015
- Versicherungspflichtgrenze 2015 (Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG)
- Kosten in der PKV 2015: Beitragserhöhungen
- Wechsel in die Private Krankenversicherung 2015 (Wechsel GKV zu PKV, Tarifwechsel innerhalb PKV)
- Informationen für Angestellte, Beamte, Selbständige, Studenten
- Neue Beitragsbemessungsgrenze 2015
- Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 2015
- Steuererklärung 2015: Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar
Welche ist die Beste Private Krankenversicherung im Test 2015
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in Deutschland auch die Möglichkeit, einen privaten Versicherungsvertrag zur Absicherung von Krankheitskosten abzuschließen. Im Unterschied zur GKV ist es bei den Tarifen zur PKV möglich, den Leistungsumfang individuell festzulegen und damit auf die eigenen Anforderungen auszurichten. Hierfür gibt es drei Tarifkategorien:
- Einsteigerschutz: Niedrige Beiträge, Absicherung auf dem Niveau der Gesetzlichen
- Komfortschutz: Bestes Verhältnis von Preis und Leistung
- Topschutz: Hervorragende Absicherung im Krankheitsfall bei entsprechenden Versicherungsprämien
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung können aktuell jedoch nicht alle Bürger in Anspruch nehmen. Lediglich Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind nicht versicherungspflichtig und haben daher die Möglichkeit, einen Wechsel in die Private Krankenversicherung 2015 zu vollziehen. Angestellte müssen ein Mindesteinkommen nachweisen, ehe sie in die PKV wechseln können.
Wer beabsichtigt, in 2015 eine private Krankenvollversicherung abzuschließen, sollte vorher die Tarife umfassen vergleichen. Auch die Empfehlungen und Bewertungen der Stiftung Warentest sind dabei hilfreich.
Versicherungspflichtgrenzen 2015: Wie hoch muss das Mindesteinkommen sein?
Die Versicherungspflichtgrenze, die vielfach auch unter der Bezeichnung Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zu finden ist, ist eine Einkommensgrenze, die seitens der Bundesregierung jährlich neu angepasst wird. Mit dem Erreichen dieser Verdienstgrenze erlischt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.Versicherungsnehmer können ihre gesetzliche Pflichtversicherung ab sofort kündigen und in die PKV wechseln.
Mindesteinkommen für die PKV
Für das Jahr 2015 wurde die Versicherungspflichtgrenze von 53.550 Euro im Jahr 2014 auf nun 54.900 Euro angehoben. Nur Angestellte, die diesen Betrag erreichen, können einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenvollversicherung anstreben, siehe Wechsel in die Private Krankenversicherung 2015
- Für Beamte, aber auch für Selbstständige und Freiberufler gilt diese Versicherungspflichtgrenze nicht.
Sie können in jedem Fall die private Krankenversicherung in Anspruch nehmen, und zwar ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.
Auch Studenten haben die Möglichkeit, ohne Berücksichtigung des Einkommens in die PKV zu wechseln. Voraussetzung ist hier allerdings, dass sich Studenten bereits zu Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen und einen entsprechenden PKV-Vertrag abschließen.
Wie hoch sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung?
Die Beiträge für die PKV werden von jedem Versicherungsunternehmen individuell berechnet. Das Einkommen spielt dabei, im Unterschied zur GKV, keine Rolle. Für die Berechnung des Beitrages sind vielmehr das Alter des Versicherungsnehmers sowie die gewünschten Leistungen ausschlaggebend.
Hier gilt das so genannte Äquivalenzprinzip: Je höher die Leistungen, desto höher sind auch die Versicherungsprämien. Damit können Versicherte selbst Einfluss auf die Höhe der Kosten nehmen, etwa durch die Reduzierung von Leistungen. Zudem ist es möglich, durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen die Beitragsbelastung zu senken.
Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung auf die Kosten der PKV aus?
Der Selbstbehalt muss dann bei Behandlungen vom Versicherungsnehmer gezahlt werden, ehe die Versicherung selbst die übrigen Kosten trägt. Je nach Vereinbarung kann die Selbstbeteiligung prozentual vom Rechnungsbetrag, als Pauschalsumme oder begrenzt auf einzelne Leistungen (ambulante oder stationäre Behandlungen) vereinbart werden.
Gesundheitsprüfung: Risikozuschlag bei Vorerkrankungen
Zusätzlich hierzu prüfen die Versicherer auch den Gesundheitszustand eines jeden Antragstellers. Bestehen eventuelle Vorerkrankungen, erhöht dies das Risiko der Versicherung auf eine Leistungszahlung. Aus diesem Grund können bei bestehenden Vorerkrankungen unter Umständen Prämienzuschläge berechnet werden. Bei besonders schweren Vorerkrankungen können die Versicherungen die Aufnahme des Antragstellers komplett ablehnen.
PKV Beitragserhöhungen in 2015
Viele private Krankenversicherungen mussten in den vergangenen Jahren ihre Prämien anpassen. Dies hat nicht selten zu Kritik am System der PKV geführt, denn vor allem ältere Versicherte werden häufig überdurchschnittlich belastet.
Die Versicherungen sind allerdings nicht selten gezwungen, ihre Beiträge zu erhöhen, denn die Ausgaben im Gesundheitswesen steigen stetig. Hintergrund sind vor allem die steigenden Ausgaben für Medikamente, aber auch der medizinische Fortschritt kostet Geld.
Hinzu kommt der demografische Wandel, durch den die Zahl der älteren Versicherten steigt. Sie müssen statistisch gesehen häufiger behandelt werden, was die Ausgaben der Versicherer zusätzlich belastet.
Beitragsentwicklung der PKV
Dennoch müssen laut einer Untersuchung der Ratingagentur Morgen & Morgen nicht alle Versicherer die Prämien gleichermaßen erhöhen. Hier ist es sinnvoll, bereits vor dem Abschluss eines neuen Vertrages einen Blick auf die Beitragsentwicklung zu werfen. Sie zeigt, wie stark die Beiträge in der Vergangenheit angehoben werden mussten und welche Belastungen Versicherte kalkulieren müssen.
Versicherungsunternehmen mit einer eher geringen Beitragssteigerung in den vergangenen Jahren zeugen von Kontinuität. Ist auch noch die aktuelle finanzielle Verfassung positiv, können Versicherte von weitgehend stabilen Beiträgen ausgehen.
Wechsel der PKV oder Tarifwechsel innerhalb der PKV
Hat die Krankenversicherung doch einmal ihre Beiträge erhöhen müssen, besteht für Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von vier Wochen nach dem Zugang der erhöhten Prämienmitteilung ist es möglich, den Versicherungsvertrag zu kündigen.
Fristen bei der Kündigung beachten
Alternativ können Versicherungsnehmer ihren bestehenden Vertrag in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres oder eines Versicherungsjahres kündigen. Zu beachten ist jedoch, dass mit einer solchen Kündigung und dem damit verbundenen Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen auch Nachteile verbunden sein können.
Was passiert mit den Altersrückstellungen?
Der wohl größte Nachteil ist der Verlust von teilweisen Altersrückstellungen. Diese werden angesammelt, um die Beiträge im Alter weitgehend stabil zu halten. Wer sie verliert, muss mit größeren Beitragssteigerungen rechnen. Ein Versicherungswechsel ist daher häufig nur für junge Menschen sinnvoll, die bislang noch nicht länger als fünf Jahre bei ihrem aktuellen Versicherer versichert waren.
Auch Verträge für Kinder können meist ohne Probleme gekündigt werden, denn das Ansammeln von Altersrückstellungen beginnt oft erst mit 14 Jahren.
Beitragsoptimierung durch Tarifwechsel innerhalb der PKV 2015
Eine interessante Alternative zum Wechsel des Versicherers ist der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang wird von Beitragsoptimierung gesprochen. Auch hierdurch ist es möglich, laut Stiftung Warentest einige hundert Euro pro Jahr einzusparen.
So sind Versicherer gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden mit teuren Tarifen eine günstige Alternative anzubieten. Das Recht auf einen Tarifwechsel ist mittlerweile sogar gesetzlich verankert und bietet Versicherungsnehmern zahlreiche Vorteile.
Was ändert sich in 2015 für Angestellte?
Arbeitnehmer, die im aktuellen Jahr die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, können bei ihrer aktuellen Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Wird diesem Antrag statt gegeben, kann ein neuer Versicherungsvertrag mit den gewünschten Leistungen vereinbart werden.
Bevor jedoch die gesetzliche Krankenversicherung gekündigt wird, sollten Versicherungsnehmer einen Antrag bei der neuen privaten Versicherung stellen. Vor allem dann, wenn Vorerkrankungen vorhanden sind, sollten Antragsteller prüfen, ob und zu welchen Bedingungen der neue Vertrag abgeschlossen werden kann.
Wurde der Vertrag angenommen, kann nun die bestehende Versicherung mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Im Anschluss ist dann die Versicherung in der PKV zu den gewünschten Voraussetzungen möglich.
Keine kostenfreie Familienversicherung in der PKV
Familien sollten vor einem Wechsel allerdings bedenken, dass auch 2015 in der PKV keine kostenfreie Familienversicherung zur Verfügung steht. Jedes Familienmitglied benötigt daher einen eigenen Versicherungsvertrag. Die Kosten hierfür sollten vorab ebenfalls überprüft werden.
Bei Selbständigen und Freiberuflern bleibt alles beim Alten
Selbstständige und Freiberufler genießen in Deutschland hinsichtlich der Sozialversicherungen einen Sonderstatus. Sie sind grundsätzlich nicht pflichtversichert und müssen daher nicht der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.
Sie haben vielmehr die Wahlfreiheit, welcher Vertrag der PKV gewählt wird, welcher Versicherungsumfang genutzt werden soll und wie hoch der Selbstbehalt festgelegt wird. Viele private Krankenversicherer haben spezielle Tarife für Selbstständige und Freiberufler, um deren Anforderungen an eine Krankenvorsorge zu erfüllen. Zudem können Versicherungsnehmer Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang wählen und diese so ganz nach Wunsch gestalten.
Krankentagegeld: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Neben der reinen Krankenvorsorge ist es für Selbstständige und Freiberufler auch wichtig, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, denn eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es in dieser Berufsgruppe nicht. Auch hier haben die Versicherer verschiedene Angebote entwickelt, die je nach Wunsch und Bedarf abgeschlossen werden können.
Für Beamte ist die PKV auch 2015 alternativlos
Ebenso wie Selbstständige und Freiberufler unterliegen auch Beamte nicht der Versicherungspflicht in Deutschland. Sie erhalten von ihrem Dienstherren je nach Bundesland zwischen 50-80 Prozent der Krankheitskosten erstattet und müssen lediglich den Differenzbetrag über einen Ergänzungstarif absichern. Da so nur ein Teil der Kosten abgedeckt werden muss, sind Beamtentarife meist deutlich günstiger als klassische PKV Tarife.
Auch hier gibt es unterschiedliche Leistungsvarianten, sodass Beamte ganz nach ihren Wünschen auswählen können. Die Beihilfeverordnung besagt zudem, dass nicht nur die Beamten selbst, sondern auch deren Familienangehörige von den günstigen Restkostenversicherungen profitieren können. Auch sie werden entsprechend vom Dienstherren unterstützt und müssen so nur noch die anfallenden Restkosten absichern.
Die Studentische Krankenversicherung 2015
Mit der Einschreibung fürs Studium ist es möglich, die Krankenversicherung ganz nach Wunsch zu wählen. Während viele junge Studenten noch kostenfrei bei ihren Eltern versichert sind, haben ältere Studenten die Möglichkeit, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu entscheiden.
Wer nicht gesetzlich versichert sein möchte, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Für junge Menschen kann dies besonders interessant sein, denn viele Krankenversicherungen bieten spezielle Tarife für Studenten, die besonders günstig angeboten werden.
Hinzu kommt, dass Studenten aufgrund ihres geringen Alters sowie einem einwandfreien Gesundheitszustand häufig keinerlei Probleme haben, einen Versicherungsvertrag zu erhalten. Dieser Vertrag kann dann im Anschluss an das Studium weitegeführt werden, sofern abhängig Beschäftigte ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflicht erzielen. Wer selbstständig oder freiberuflich weiter arbeitet, kann ohnehin in der PKV bleiben.
Privat versichert im PKV Basistarif 2015
Zusätzlich zu den zahlreichen Tarifvarianten bieten die Versicherungsunternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung außerdem einen Basistarif. Dessen Leistungen entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch nicht nur die Leistungen, auch der Beitrag sowie die Risikoprüfung sind gesetzlich geregelt.
Annahmezwang im PKV Basistarif
So müssen die Versicherungsunternehmen Antragsteller in jedem Fall annehmen, und zwar ohne Gesundheitsprüfung. So sollen auch Selbstständige und Freiberufler einen Versicherungsvertrag abschließen können, wenn Vorerkrankungen vorhanden sind.
Der Basistarif wurde vor dem Hintergrund der Versicherungspflicht erschaffen und soll jedem Menschen die Möglichkeit geben, einen entsprechenden Vertrag abschließen zu können. Ablehnungen, wie diese bei klassischen Tarifen möglich sind, gibt es hier nicht. Hinzu kommt, dass der maximale Versicherungsbeitrag per Gesetz festgeschrieben ist. Er errechnet sich wie folgt:
- Beitragsbemessungsgrenze x Beitragssatz zur GKV = Beitrag Basistarif
Der Höchstbeitrag im PKV Basistarif 2015
Im Jahr 2015 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 4.125 Euro pro Monat. Der Beitrag der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Versicherung wurde per Januar 2015 auf 14,6 Prozent gesenkt. Allerdings haben bereits zahlreiche gesetzliche Kassen angekündigt, einen Zusatzbeitrag zu erheben.
Auch der Krankenkassen Zusatzbeitrag 2015 muss von den Versicherten im Basistarif übernommen werden. Aktuell gehen Experten von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent aus. Damit wird ein durchschnittlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent erreicht.
Der maximale Beitrag im PKV Basistarif 2015 ermittelt sich damit wie folgt:
4.125 Euro x 15,5 Prozent = 639,38 Euro
Halber Beitrag im Basistarif bei Bedürftigkeit
Dieser Beitrag muss von den Versicherten vollständig getragen werden. Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, einen Arbeitgeberzuschuss zu erhalten Lediglich dann, wenn etwa Selbstständige oder Freiberufler eine Hilfebedürftigkeit nachweisen können, halbiert sich der Beitrag. Hilfebedürftigkeit ist dann gegeben, wenn Versicherte Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder aber Sozialgeld beziehen.
Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung 2015
Ebenso wie in den Vorjahren haben Versicherte der privaten Krankenversicherung auch im Jahr 2015 Anspruch auf einen Zuschuss ihrer Arbeitgeber. Schließlich sind auch diese an einer umfassenden Absicherung ihrer Arbeitnehmer interessiert, die so im Krankheitsfall schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Daher beteiligen sich die Arbeitgeber jeweils zur Hälfte an den Versicherungskosten ihrer Arbeitnehmer.
Um die finanziellen Belastungen für Unternehmen kalkulierbar zu machen, gilt jedoch ein maximaler Höchstbetrag für die Versicherungsbeteiligung. Dieser Höchstbetrag wird jährlich neu festgelegt, und zwar auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze für die KV 2015
Diese Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Einkommen die Versicherungskosten in der GKV sukzessiv ansteigen. Ist die Einkommensgrenze erreicht, stagnieren die Beiträge, denn diese werden prozentual anhand des Bruttoeinkommens berechnet. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Beide tragen ab 2015 jeweils 7,3 Prozent des Verdienstes.
Bei einer Beitragsbemessungsgrenze für 2015 beläuft sich der maximale Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag für die gesetzliche Versicherung also auf:
- Beitragsbemessungsgrenze x 7,3 Prozent = maximaler Versicherungsbeitrag GKV
- 4.125 Euro x 7,3 Prozent = 301,13 Euro
Dieser maximale Beitrag gilt für Arbeitgeber also auch dann, wenn sich Arbeitnehmer für die private Krankenversicherung entschieden haben. Der Arbeitgeberzuschuss kann lediglich dann von diesem Betrag abweichen, wenn die Versicherungskosten geringer sind oder wenn Arbeitnehmer einen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze erreichen.
Dies kann sowohl während der Elternzeit wie auch während der Altersteilzeitregelung der Fall sein.
In welcher Höhe sind die Beiträge der PKV 2015 von der Steuer absetzbar?
Auch 2015 haben Versicherte der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, ihre Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben anzusetzen und damit steuerlich geltend zu machen. Zu beachten ist jedoch, dass lediglich die Kosten für die Basisversorgung auf dem Niveau der gesetzlichen Versicherung angesetzt werden können und in 2015 steuerlich absetzbar sind. Weiterführende Leistungen werden nicht berücksichtigt.
Auf Wunsch erstellen die Krankenversicherungen eine Liste, welche Leistungen und welche Kosten im Einzelnen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Natürlich helfen auch die Steuerberater bei einer individuellen Auflistung.
Zusätzlich muss beachtet werden, dass die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen nach dem Bürgerentlastungsgesetz beschränkt wurden. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass maximale Aufwendungen in Höhe von 1.900 Euro angesetzt werden können.
Selbstständige und Freiberufler können Aufwendungen von bis zu 2.800 Euro geltend machen, da sie die Kosten der Krankenversicherung gänzlich allein tragen.
In jedem Fall reduzieren die Vorsorgeaufwendungen die Einnahmen im Jahr 2015 und damit auch die Steuerbelastung. Es lohnt sich in jedem Fall, die Beiträge entsprechend anzugeben und mit dem Einkommen zu verrechnen.