Einkommensgrenzen PKV JAEG & Bezugsgrößen

Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze 2015

Wie in jedem Jahr wurde auch in diesem Jahr die Höhe der Versicherungspflichtgrenze 2015 für die Krankenversicherung überprüft. Aufgrund gestiegener Gesamteinkommen in Deutschland soll sich nun auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 erhöhen, was den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erneut erschwert. Künftig ist ein Wechsel in die PKV nur noch dann möglich, wenn das Jahresbruttoeinkommen den Wert von 54.900 Euro übersteigt.

Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung

Um allen Bürgern in Deutschland die Möglichkeit zu geben, umfassende Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind die Sozialversicherungen als Pflichtversicherungen konzipiert. Jeder Bürger muss entsprechend seinem Einkommen Beiträge leisten und kann dann im Versicherungsfall Leistungen in Anspruch nehmen. Dies gilt sowohl für die gesetzliche Rentenversicherung wie auch für die Arbeitslosen- und Krankenversicherung.

Im Fall der Renten- sowie der Arbeitslosenversicherung orientieren sich die Leistungen ebenfalls am Einkommen, sodass Gutverdiener entsprechend mehr Geld in Anspruch nehmen können. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen orientieren sich die Leistungen nach dem Leistungskatalog, der im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt ist.

Gutverdiener können somit keine Mehrleistungen nutzen, obwohl sie oft deutlich höhere Beiträge zur Krankenversicherung entrichten. Lediglich beim Krankengeld ist die Leistung erneut Einkommensabhängig, was Gutverdiener entsprechend nutzen können. Um die geringeren Leistungen im Vergleich zum KV Beitrag auszugleichen, hat die Gesetzgebung beschlossen, die Versicherungspflicht in der GKV ab einer bestimmten Einkommensgrenze aufzuheben. Man spricht daher auch von der Versicherungspflichtgrenze bzw. der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze gilt bereits seit vielen Jahrzehnten. Wurde ihre Höhe anfangs nur sporadisch festgelegt, entschied sich die Bundesregierung 1969 für eine jährliche Anpassung. Diese jährliche Anpassung gibt nicht nur der Regierung die Möglichkeit, die Einkommensentwicklung zugrunde zu legen, sie sorgt auch dafür, dass Versicherungsnehmer Klarheit erlangen und die Festlegung transparent ist.

Seither wird jeweils im Herbst des Vorjahres die Einkommensentwicklung des aktuellen Jahres geprüft, um hiernach die Jahresarbeitsentgeltgrenze festzulegen. Bei positiver Einkommensentwicklung steigt natürlich auch diese maßgebliche Einkommensgrenze, was den Wechsel in die PKV für einige Menschen erschwert. Lediglich bei sinkenden Gesamteinkommen wäre eine theoretische Reduzierung der Verdienstgrenzen möglich.

Die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“

Um den Personenkreis in der GKV zu erweitern und vorhandene Finanzierungslücken zu schließen, wurde die Versicherungspflichtgrenze 2003 einmalig um mehr als 5.000 Euro deutlich angehoben. Um negative Auswirkungen für zahlreiche Versicherte zu begrenzen, wurde in diesem Jahr die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze eingeführt, die noch heute gilt. Sie ist entsprechend niedriger und gibt Alt-Versicherten quasi Bestandsschutz.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Versicherungspflichtgrenze nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln ist. Sie regelt lediglich, bis zu welchem Verdienst die Beiträge zur Krankenversicherungen schrittweise steigen. Die Versicherungspflicht bleibt aber auch mit dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bestehen.

Die neue Versicherungspflichtgrenze 2015

Auch im Herbst 2014 hat sich die Bundesregierung wieder mit der Einkommensentwicklung in Deutschland beschäftigt und die Jahresarbeitsentgeltgrenze überprüft. Hierbei zeigte sich, dass die Einkommen in Deutschland erneut gestiegen sind, sodass eine Anhebung auch in diesem Bereich notwendig wird. Die vorläufige Versicherungspflichtgrenze für 2015, die in Kürze noch bestätigt werden muss, liegt demnach künftig bei 54.900 Euro pro Jahr, was einem Einkommen von brutto 4575 Euro im Monat entspricht. Gegenüber dem Jahr 2014 entspricht dies einer Anhebung von gut 2,5 Prozent.

Wird diese Einkommensgrenze erreicht, erlischt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sofort, sodass entweder der Verbleib in der GKV als freiwillig gesetzlich Versichertem oder ein Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) möglich ist. Versicherungsnehmer haben so die Möglichkeit, die unterschiedlichen Versicherungsleistungen und natürlich die jeweiligen Kosten gegenüber zu stellen und sich ganz nach Wunsch zu entscheiden. Hierbei bietet der Vergleich der Testsieger in der PKV eine Orientierungshilfe.

Anders als zwischen 2007 und 2010 ist es jetzt nicht mehr nötig, über drei Jahre hinweg ein entsprechendes Einkommen nachweisen zu müssen. Zu beachten ist jedoch, dass die Versicherungspflicht erneut eintritt, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt. In diesem Fall wäre auch eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung möglich, sofern das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten wurde. Ab diesem Zeitraum ist ein Zurück in die GKV grundsätzlich ausgeschlossen.

Sofern die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. die Versicherungspflichtgrenze 2015 überschritten wird, kann mit unseren Online Rechner der Beitrag zur gewünschten privaten Krankenversicherung berechnet werden.

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