Private Krankenversicherung: Beamten-Beihilfe soll abgeschafft werden

PKV Beamte Beihilfe

Ende der Beamten-Beihilfe könnte Aus für die Private Krankenversicherung für Beamte bedeuten

Die Beamten-Beihilfe rückt dieser Tage in den Fokus der Politik. Zum einen legt die von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene IGES-Studie die Abschaffung der Beihilfe nahe und des weiteren machen sich SPD, Grüne und Linke für die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung stark.

Bedeutet das das Ende der Beihilfe und das Aus für die Private Krankenversicherung für Beamte?

Beamten-Beihilfe kostet Steuerzahler über 60 Milliarden Euro bis 2030

Die von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene IGES Studie errechnet Kosten in Milliardenhöhe zu Lasten von Bund und Länder und damit zu Kosten der Steuerzahler. Betrugen die Kosten der Beamten-Beihilfe in 2014 noch satte 11.9 Milliarden Euro, sollen diese bis 2030 auf 20,2 Milliarden Euro ansteigen.

Unter dem Strich verursacht das Privileg „Private Krankenversicherung für Beamte“ Kosten in Höhe von über 60 Milliarden Euro bis ins Jahr 2030, sollte die Beihilfe vom Dienstherrn weiter gezahlt werden.

Dabei drücken bereits die steigenden Pensionsbezüge für Beamte von Jahr zu Jahr an und stellen eine große Herausforderung für die Haushalte von Bund und Ländern. Weitere Kostensteigerungen in der medizinischen Versorgung und damit steigende Krankheitskosten lassen ein noch größeres Volumen der Beihilfe erwarten.

Restkostenversicherung Beihilfeergänzungstarife bei Beamten statt Krankenvollversicherung

Die Beihilfe vom Dienstherrn (Bund oder Land) macht eine Krankenvollversicherung für Beamte überflüssig. Denn die Beihilfe übernimmt je nach Bundesland 50 Prozent der anfallenden Krankheitskosten. Bei Pensionären beträgt sie gar 70 Prozent. Anspruch auf die Krankheitskostenerstattung haben auch nicht berufstätige Ehepartner und Kinder der Beamten.

Deshalb werden die restlichen Kosten über eine Restkostenversicherung abgedeckt. Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet hier spezielle Beihilfeergänzungstarife für Beamte an, die lediglich 50 bzw. 30 Prozent der entstehenden Kosten übernehmen. Damit ist die private Absicherung für Beamte wesentlich günstiger als für jede andere Berufsgruppe.

Da die Beihilfe in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) keine Anwendung findet, ist die Private Krankenversicherung für Beamte wesentlich günstiger und damit sinnvoll.

Gleiche Zugangsvoraussetzung für Beamte in der PKV?

Bislang genießen Beamte und Pensionäre das Privileg, ohne die für Angestellte und Arbeitnehmer geltenden Voraussetzungen in der PKV wechseln zu können. Angestellte müssen ein Mindesteinkommen nachweisen, ehe sie eine PKV abschließen können.

  • Die Einkommensgrenze wird von der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) bestimmt und liegt für 2017 bei 57.600 Euro Bruttogehalt im Jahr (4.800 Euro im Monat).

Die Abschaffung dieses Privilegs würde dazu führen, dass bis zu 2,1 Millionen derzeit privat krankenversicherte Beamte und Pensionäre in die gesetzliche Krankenkasse wechseln müssten. Für weitere 600.000 von ihnen, besonders mit erwerbslosem Ehepartner  und Kinder, wäre die Private Krankenversicherung nicht mehr lohnend und würden sicher freiwillig in die GKV eintreten.

Krankenversicherung Zuschuss statt Beihilfe entlastet allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag für Alle

Beamte gehören zu jenen Versicherten mit dem aus Sicht der Versicherer günstigsten Risikoprofil. Laut Statistik leben sie gesünder und werden seltener krank. Das macht die Berufsgruppe der Beamten so attraktiv für die PKV.

Sollte die Beihilfe nun gestrichen werden, müssten Bund und Länder als „Arbeitgeber“ eine Art Zuschuss zur Krankenversicherung nach Vorbild der Angestellten und Arbeitnehmern mit dem Arbeitgeberzuschuss gewähren. Das jedoch wäre laut der Studie günstiger als die Beihilfe.

So errechnet die Bertelsmann Stiftung eine Kostenersparnis im ersten Jahr in Höhe von 1,6 Milliarden Euro für den Bund und weitere 1,7 Milliarden Euro für die Länder. Bereits umgesetzt würden sich gar Einsparungen für Bund und Länder in Höhe von mehr als 60 Milliarden Euro bis 2030 ergeben.

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