PKV: Krankentagegeld bei Mobbing als Ursache für Arbeitsunfähigkeit

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PKV muss Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit nach Mobbing am Arbeitsplatz zahlen

In der privaten Krankenversicherung zahlt die zusätzliche Krankentagegeldversicherung bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit das vereinbarte Krankentagegeld.

Doch wie sieht es aus, wenn Mobbing am Arbeitsplatz die Ursache für die psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit ist?

In einem konkreten Fall hatte sich die Private Krankenversicherung geweigert, das Krankentagegeld auszuzahlen. Der Versicherte klagte und bekam Recht.

Das Landgericht (LG) Köln mit seinem Urteil vom 14.12.2016 (Az.: 23 0 364/14) entschied, dass dem Kläger das Krankentagegeld nach Mobbing bedingter Arbeitsunfähigkeit zusteht.

Anspruch auf Krankentagegeld bei psychischer Erkrankung durch Mobbing

Private Krankenversicherer verweigern oft und gerne die Zahlung von Krankentagegeld, wenn Mobbing am Arbeitsplatz der Grund für psychische Erkrankungen (Anpassungsstörung aufgrund psychosozialer Belastungen) und damit die Arbeitsunfähigkeit ist.

Mit der Begründung, die Arbeitsunfähigkeit nach Mobbing sei arbeitsplatzspezifisch und der Erwerbstätige könne seinen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber (anderer Chef und andere Mitarbeiter) sehr wohl ausüben, wird der Antrag negativ beschieden.

Besonders für Selbstständige und Freiberufler ist eine private Zusatzversicherung für Krankentagegeld sehr wichtig.

Zum Vergleich der privaten Krankenversicherung für Selbstständige

Die Arbeitsunfähigkeit hänge mit der konkreten Arbeitsplatzsituation zusammen. Immerhin sei der Versicherte durchaus in der Lage gewesen, in der Zeit seiner Krankschreibung bis zu 50 Bewerbungsschreiben zu verfassen. Also könne er kaum arbeitsunfähig gewesen sein.

Bundesgerichtshof: Beruf in seiner konkreten Ausprägung entscheidend

Allzuoft geben an Mobbing erkrankte Versicherungsnehmer bei negativem Bescheid ihrer PKV nach und verzichten auf ihr Anrecht der Krankentagegeldzahlung. Falsch, meint Rechtsanwalt Bernd Brandl in seinem Artikel auf anwalt.de und bezieht sich auf die aktuell gültige Rechtslage.

„Denn für den Bundesgerichtshof ist der Beruf in seiner konkreten Ausprägung entscheidend. Auch Konfliktsituationen am Arbeitsplatz gehören zum konkret ausgeübten Beruf“, so Rechtsanwalt Brandl.

Für den Bezug des Krankentagegeldes sei es unerheblich, dass der Betroffene seinen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber bzw. an einem anderen Arbeitsplatz möglicherweise noch ausüben könnte. Dieser Argumentation folgt nun auch das Landgericht Köln in seinem Urteil und gibt dem Kläger Recht.

Signal Krankenversicherung unterliegt mit Verweigerung des Krankentagegeldes vor Gericht

Im konkreten Rechtsstreit  vor dem Landgericht Köln begründete die Signal Krankenversicherung ihre Weigerung Krankentagegeld zu zahlen mit dem Argument, der Versicherte könne nicht als arbeitsunfähig eingestuft werden, da er während der Zeit seiner Krankschreibung bis zu 50 Bewerbungen hatte verfassen können.

Dieser Auffassung konnte das Landgericht Köln nicht folgen und gab dem Kläger Recht. Auch entkräftete der bestellte Sachverständige vor Gericht die Argumentation der Signal Krankenversicherung mit der Auffassung, die Bewerbungsschreiben ständen der bescheinigten Erkrankung nicht entgegen.

Zudem sei dem Berufstätigen eine Rückkehr zum angestammten Arbeitsplatz selbst nach Besserung der Krankheit nicht zuzumuten gewesen. Hier sah der Sachverständige die Gefahr eines Rückfalls bei erneuter Konfrontation mit den Kollegen.

Durchsetzung des Krankentagegeldes mit Hilfe von Rechtsbeistand

In diesem konkreten Rechtsstreit wurde die Signal Krankenversicherung zur Zahlung des gesamten Krankentagegeldes verurteilt. In vielen Fällen jedoch, nicht nur bei Mobbing als Ursache der Arbeitsunfähigkeit, geben Versicherte nach. Deshalb rät Rechtsanwalt Brandl Versicherten zur rechtlichen Durchsetzung ihres Anspruchs. In Fällen existenzieller Notlage könne ein Teil der Zahlung gar per Einstweiliger Verfügung erwirkt werden.

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